Liebe Eltern,

„Corona“ beschäftigt uns alle und bestimmt mehr und mehr unseren Alltag. In diesem Zusammenhang erreichen uns immer wieder Fragen der Zuständigkeit bzw. der entsprechenden Verfahrensweisen. Damit alle auf einem einheitlichen Informationsstand sind, habe ich wichtige Punkte zusammengestellt, die für die Schillerschule und alle Schulen in Baden-Württemberg gelten. Bei weiteren Fragen, können sie sich jederzeit mit der Schule in Verbindung setzen.

Grundsätzliches

  • Für das Verfahren bei einem Corona-Fall ist grundsätzlich immer nicht die Schule, sondern das Gesundheitsamt zuständig.
  • Bei einem positiven Testergebnis wird das Gesundheitsamt automatisch informiert.
  • Das Gesundheitsamt analysiert und entscheidet, wer Kontaktpersonen sind, wer getestet werden oder wer in Quarantäne muss.
  • Betroffene Personen werden entweder durch das Gesundheitsamt selbst oder durch die Schule im Auftrag des Gesundheitsamtes informiert.
  • Beim Feststellen von Kontaktpersonen arbeitet das Gesundheitsamt eng mit der Schule zusammen, aber die Entscheidungen trifft immer das Gesundheitsamt.
  • Für die Ganztagesbetreuung gilt dasselbe Verfahren. Das Gesundheitsamt legt auch in diesem Bereich die Maßnahmen fest, die eingeleitet werden müssen.
  • Die Schule bleibt mit den betroffenen Personen in Kontakt.
  • Die Schule informiert den Schulträger und das Schulamt.

Lernen im Falle von Corona – Homeschooling

  • Im Falle von Krankheit oder Quarantäne findet „Homeschooling“ statt.
  • Die Klassenlehrkraft nimmt zeitnah Kontakt mit den betroffenen Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler auf und bespricht Umfang und Art des weiteren Vorgehens bzw. des „Homeschoolings“.
  • Für das „Homeschooling“ sind verschiedene Formen möglich. Die Entscheidung über die Auswahl trifft die Lehrkraft.

Schulbefreiungen

  • Schulbefreiungen im Zusammenhang von „Corona“ sind jederzeit möglich, z.B. aus Sorge vor Ansteckung von Angehörigen usw.
  • In diesem Fall findet „Homeschooling“ statt.

Schwimmunterricht

  • Schwimmunterricht gehört zum Bildungsauftrag der Schule und darf laut Verordnung durchgeführt werden.
  • Eine Befreiung vom Schwimmunterricht aus Sorge vor Ansteckung ist aber möglich.

Weitere Informationen

Stand: 25.11.2020

Mit freundlichen Grüßen

Karl Frank
Schulleiter