Aalen, 14.04.2021

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

das Land Baden-Württemberg hat den Schulbetrieb ab dem 19.04.2021 neu geregelt. Daher die folgenden Informationen und Hinweise für die Schillerschule:

Generelle Regelungen

  • Wie vom Kultusministerium vorgeschrieben findet ab Montag, 19.04.2021, sogenannter Wechselunterricht statt. An der Schillerschule erhalten die Kinder in kleinen Gruppen täglich 2 Stunden Unterricht ohne wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht. Die Klassenlehrkräfte informieren über die Einteilung und die genauen Unterrichtszeiten.
  • Laut Landesverordnung ist der Schulbesuch ab Montag, 19.04.2021, nur noch mit einem negativen Corona-Test möglich.
  • Kinder ohne negativen Test erhalten für zu Hause Lernmaterialien von der Klassenlehrkraft.
  • Die Abstands- und Hygieneregeln werden eingehalten und es gilt für alle Maskenpflicht.
  • Bei Bedarf findet täglich eine Notbetreuung von 6.45 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Es gibt kein Mittagessen.

 

Regelungen zur Testung auf Corona

  • Eine Testung auf Corona erfolgt in jeder Woche am Montag und am Donnerstag vor dem Unterricht.
  • Bei den Tests handelt es sich um „Selbst-Schnell-Tests“, die in den vorderen Bereich der Nase eingeführt werden müssen.
  • In der Grundschule wird der Test in der Regel zu Hause durchgeführt. Die Eltern erhalten die Tests über die Kinder. Wer sich eine Testung nicht zutraut, kann diese Aufgabe der Schule übertragen.
  • In der Sekundarstufe findet die Testung in der Schule statt. Die Tests werden aber nur mit Einwilligung der Eltern durchgeführt. Wird die Testung abgelehnt, ist ein Schulbesuch nicht möglich.
  • Im Falle eines positiven Ergebnisses muss die Schule sofort benachrichtigt werden. Gleichzeitig ist dann ein Arztbesuch notwendig, um die weiteren Schritte einzuleiten.
  • Für die erste Testung am Montag, 19.04.2021, bzw. den Schulbesuch muss die angehängte Erklärung bis Freitag, 16.04.2021, 12.00 Uhr, in der Schule oder bei der Klassenlehrkraft (analog oder digital) abgegeben werden. Für die Kinder der Grundschule bzw. die Testung zu Hause können am Freitag, 16.04.2021, bis 12.00 Uhr die Tests in der Schule abgeholt werden.

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­Ich bitte alle, die Corona-Tests gewissenhaft durchzuführen, damit der Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Kultusministeriums (www.km-bw.de) zu finden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl Frank
Schulleiter

 

Rückgabe bis Freitag, 16.04.2021, in der Schule oder bei der Klassenlehrkraft (analog oder digital)

Erklärung zur Testung auf Corona

Name des Kindes: __________________________      Klasse: ______

 

O      Wir werden keinen Test durchführen und daher bis auf weiteres die Schule nicht besuchen.

O      Wir testen am Montag und am Donnerstag vor dem Unterricht zu Hause (nur Grundschule).

O      Wir sind mit einer Testung in der Schule einverstanden.

 

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(Unterschrift Erziehungsberechtigte/r)